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   OLG Rostock, 16.12.2005 - 3 U 150/05   

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https://dejure.org/2005,12129
OLG Rostock, 16.12.2005 - 3 U 150/05 (https://dejure.org/2005,12129)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16.12.2005 - 3 U 150/05 (https://dejure.org/2005,12129)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16. Dezember 2005 - 3 U 150/05 (https://dejure.org/2005,12129)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist; Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Berufungsbegründung; Angabe von finanziellen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten als Begründung für den Antrag; Unvermögen einer juristischen Person zur ...

  • Judicialis

    ZPO § 520 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233 § 520 § 522 Abs. 1
    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist wegen Sicherung der Prozessfinanzierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1726
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.03.2005 - XI ZB 36/04

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Vertrauens des

    Auszug aus OLG Rostock, 16.12.2005 - 3 U 150/05
    Dass die Klägerin nunmehr, wie die Beklagte vorbringt, der Fristverlängerung zustimmt, erlaubt nicht die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, denn vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist hat die Beklagte das Einverständnis der Gegenseite nicht dargelegt (vgl. BGH NJW-RR 2005, 865).
  • BGH, 01.08.2001 - VIII ZB 24/01

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Ablehnung eines

    Auszug aus OLG Rostock, 16.12.2005 - 3 U 150/05
    Bei derartig begründeten Verlängerungsgesuchen ist die Rechtsprechung großzügig (vgl. BGH NJW 2001, 3552; Zöller/Gummer/ Heßler, ZPO, 25. Aufl., § 520 Rn. 19 mit Rechtsprechungsnachweisen) und der Berufungskläger kann in aller Regel damit rechnen, dass das Gericht die Frist verlängert.
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